Die Möglichkeiten und Grenzen
Im Prinzip kann jede akute und chronische Krankheit homöopathisch behandelt werden. Notwendige chirurgische Eingriffe oder auch lebenswichtige Medikationen, z.B. L-Thyroxin nach einer Schilddrüsen-
entfernung oder Insulin-Gaben bei Diabetes Typ I, können durch ein homöopathisches Arzneimittel jedoch nicht ersetzt werden. Einschränkungen in der praktischen Anwendbarkeit der Homöopathie stellen zudem auch die übliche Struktur einer Heilpraxis dar, beispielsweise bei hochakuten, entzündlichen Erkrankungen, wenn die PatientInnen intensiv überwacht werden müssen. Zudem erlaubt die gesetzliche Lage uns HeilpraktikerInnen nicht, einige Krankheiten wie z.B. bestimmte Infektionskrankheiten zu behandeln.
Besondere Möglichkeiten bietet die Homöopathie zum einen bei klassischen Akutkrankheiten wie beispielsweise Erkältungen, Infekte und Entzündungen oder bei kleineren Verletzungen, die chirurgisch keiner Behandlung bedürfen. Und zum anderen bei immer wiederkehrenden oder chronischen Erkrankungen. Besonders zu nennen sind hier Infektanfälligkeit, chronische Entzündungen, Allergien, Hautkrankheiten, chronische Schmerzen, rheumatische Erkrankungen, Zyklus- Menstruations- und Wechseljahresbeschwerden, psychosomatische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Ängste u.a.
Solange Gewebe und Organe nicht irreversibel geschädigt sind und ein Organismus in der Lage ist, sich differenziert auszudrücken, d.h. spezifische Symptome zu entwickeln, hat er normalerweise auch die Fähigkeit, auf ein homöopathisches Arzneimittel reagieren zu können und damit die Möglichkeit, gesund zu werden.
Zudem ist die Homöopathie als palliative Begleittherapie geeignet, sollte eine Heilung nicht mehr möglich sein, z.B. bei Arthrose oder bei anderen weit fortgeschrittenen schweren Erkrankungen. Bei Chemotherapie und Bestrahlung kann die homöopathische Behandlung Nebenwirkungen, die durch die konventionelle Therapie entstehen deutlich mindern.