Die Individualität und Anamnese
Ein homöopathisches Arzneimittel wird immer individuell ausgewählt. Dabei ist es gleichgültig, ob eine akute oder chronische Krankheit behandelt wird. Eine Verschreibung erfolgt nicht nach Krankheitsnamen oder Diagnosen. So gibt es z.B. kein Mittel gegen ‚Migräne‘. Der Mensch wird immer mit allen Symptomen in seiner Individualität behandelt. Deshalb stehen zu Beginn jeder homöopathischen Behandlung ein umfangreiches Gespräch und eine Untersuchung, die sogenannte Anamnese.
Bei diesem ersten Termin beschreibt die Patientin/der Patient ausführlich ihre/seine Beschwerden und auch die vorausgegangene Krankheitsgeschichte. Die subjektiven Symptome mit allen Empfindungen sind hier besonders wichtig. Schmerzen werden so genau wie möglich beschrieben. Sind sie drückend, stechend wie mit Nadeln oder einem Messer, reißend oder bohrend usw.; erstrecken sie sich in eine bestimmte Richtung (nach außen, aufwärts…); wodurch werden sie gebessert oder verschlimmert.
Wesentlich sind auch deutliche Auslöser für eine Erkrankung, wie zum Beispiel Nass werden, Schlafentzug, heftiger Ärger, ein Schockerlebnis usw. Gibt es veränderte Gemüts- und Allgemeinsymptome oder womöglich auch Nebenbeschwerden seit Bestehen der Erkrankung? Welche schulmedizinischen Voruntersuchungen wurden bereits gemacht, mit welcher Diagnose und wie wurde vorbehandelt? Welche Medikamente nimmt die Patientin/der Patient ein? Gibt es in der Vorgeschichte Operationen, andere schwere Erkrankungen und frühere Behandlungen? Alle Aspekte, die im Zusammenhang mit den Beschwerden stehen, sind wichtig bei der Fallaufnahme und finden Beachtung.
Je nach akuter oder chronischer Krankheit kann eine Anamnese auch mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Der durchschnittliche Zeitaufwand für die chronische Fallaufnahme ist bei Kindern 1 bis 2 Stunden und bei Erwachsenen 2 bis 3 Stunden. Außer im akuten Fall erhält die Patientin/der Patient in diesem ersten Gespräch kein homöopathisches Arzneimittel. Die Mittelverschreibung erfolgt nach einer sorgfältigen Ausarbeitung aller Aufzeichnungen und Unterlagen durch mich, in der Regel einige Tage später. In diesem zweiten Gespräch wird sowohl die Verordnung des homöopathischen Mittels, als auch das weitere Vorgehen besprochen.
Verschrieben wird immer ein homöopathisches Einzelmittel. Hier möchte ich anmerken, dass ich im Allgemeinen die notwendige schulmedizinische Verordnung unverändert beibehalte und eine Veränderung der allopathischen Arzneimittel in Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgt.
Folgetermine zur Beurteilung des Krankheitsverlaufes werden individuell vereinbart. Im akuten Fall nach kurzer Zeit, im chronischen Behandlungsfall meist nach 4-6 Wochen. Zwischen den Behandlungs- und Gesprächsterminen können Fragen und Anliegen gegebenenfalls auch telefonisch geklärt werden.